Privatpraxis für Psychotherapie Cornelia Bäthge

Erstgespräch

 

Vor Aufnahme einer Psychotherapie biete ich Ihnen ein Erstgespräch an. Sie können Ihr Anliegen schildern und am Ende des Gesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie stattfinden soll. 

 

 

Abrechnung

 

Mein Angebot richtet sich vor allem an Privatversicherte, Selbstzahler, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten. 

In allen Fällen schließe ich den Behandlungsvertrag mit Ihnen ab, d.h. Sie bezahlen das Honorar an mich, unabhängig von einer möglichen Kostenzusage oder Übernahme durch Ihre Krankenversicherung.

Das Behandlungshonorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer. 

 

Private Krankenversicherung, Heilfürsorge und Beihilfe

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenkassen oder den Beihilfestellen übernommen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie übernommen werden.

 

Selbstzahler

Es gibt verschiedene Gründe für eine Psychotherapie auf Selbstzahler-Basis. Damit fallen Formaliäten zur Bewilligung einer Therapie weg, Ihre Kranken- oder andere Versicherungen werden nicht über die Therapie informiert. Die Therapie kann in der Regel direkt nach dem Erstgespräch beginnen. 

 

Gesetzlich Versicherte

Wenn Ihre Krankenkasse die Therapie im Kostenerstattungsverfahren bewilligt hat, stelle ich Ihnen monatlich die durchgeführten Sitzungen in Rechnung. Diese Rechnungen werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

 

 

Behandlungshonorar

 

Das Behandlungshonorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine Psychotherapie-Sitzung wird zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz abgerechnet. Neben den Kosten für eine Sitzung können zusätzliche Mehrkosten, z.B. durch die Verwendung von Fragebögen, Erhebung der biografischen Anamnese oder Erstellen eines Gutachterberichtes entstehen. Meist fallen diese zusätzlichen Kosten zum Anfang einer Behandlung an.

Einen gesamten Überblick über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten finden Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer.

 

Kostenerstattungsverfahren

 

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Hierzu muss ein Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen sind, dass die Psychotherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung nicht möglich ist, dort zu lange Wartezeiten zu erwarten sind und dass eine Psychotherapie für Sie aus gesundheitlichen Gründen dringlich und notwendig ist. Die endgültige Bewilligung hängt meist von verschiedenen Faktoren ab. 

Vor unserem Erstgespräch beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach, ob diese die Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren übernimmt.
  2. Vereinbaren Sie über die Telefonnummer 116 117 einen Termin bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin/ einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Diese/r stellt Ihnen ein Formular (PTV 11) aus, aus dem hervorgehen muss, dass Sie eine psychische Störung haben, die dringend behandelt werden muss.
  3. Es ist unter Umständen hilfreich, wenn Ihre Hausärztin/ Ihr Hausarzt bescheinigt, dass Sie dringend eine Psychotherapie benötigen.
  4. Kontaktieren Sie 10 niedergelassene Psychotherapeuten. Diese finden Sie unter therapie.de Bitte beachten Sie, dass Sie „Abrechnung GKV Kassenzulassung“ ausgewählt haben. Dokumentieren Sie diese Kontakte und das Ergebnis in einer Tabelle.

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Psychotherapie und stelle Ihnen auf Wunsch Vorlagen zur Verfügung.

 

Ausfallhonorar

 

Für die Dauer der Therapie reserviere ich für Sie einen regelmäßigen, mit Ihnen abgesprochenen Termin. Bei kurzfristiger Absage kann ich diesen nicht anderweitig besetzen. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Anderweitig stelle ich Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Rechnung. Dieser Betrag wird nicht von Ihrer Krankenversicherung erstattet.

 

Dauer der Psychotherapie

 

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.

Die Gesamtdauer der Psychotherapie hängt von der Komplexität der psychischen Störung, Ihren Zielen und dem Rückgang Ihrer Symptome ab.  

 

Gesetzliche Krankenversicherung 

  • Die ersten vier bis fünf Sitzungen dienen dem vertieften Kennenlernen und der Festlegung der Therapieziele.
  • Anschließend beantragen wir eine Kurzzeittherapie im Umfang von 12-24 Sitzungen (ca. 9 Monate).
  • Diese wird ggfs. in eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen umgewandelt (ca.20 Monate).

Private Krankenversicherung

  • Wie viele Sitzungen bezahlt, werden hängt von Ihrem Tarif ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.

 

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Privatpraxis für Psychotherapie

Cornelia Bäthge, M.Sc. Psychologie

Psychologische Psychotherapeutin

August-Krogmann-Str. 127

22 159 Hamburg

 

Mobil: 0151-555 74 115

Mail: info@cornelia-baethge.de

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